Substanzen

Um was für Substanzen handelt es sich?

Definitionsgemäß sind K.O.-Tropfen psychoaktive, zentral wirksame Drogen Substanzen, die in der Regel eine narkotisierende Wirkung aufweisen. Es gibt hier ein sehr breites Spektrum an Substanzen, welche alle auf eine betäubende Wirkung abzielen.  Die unterschiedlichen Wirkstoffe sind meist relativ geruchlos, farblos und geschmacklos und können durch den Geschmack von Mischgetränken leicht überdeckt werden. Neben vielen weiteren Substanzen, werden vor allem GHB und GBL, Ketamin, verschiedene Opioide und Benzodiazepine als K.O.-Tropfen eingesetzt – aber auch das Hinzufügen von Alkohol ohne die Zustimmung der betroffenen Person gilt als Spiking, da es sich um eine uneinvernehmliche Verabreichung handelt und darauf abzielt Kontrolle und Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einzuschränken.

Die zwei medial präsentesten Substanzen, welche aktuell oft Synonym mit K.O.-Tropfen verwendet werden, sind Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) und Gamma-Buyrolacton (GBL). Diese werden oft als Liquid Ecstasy bezeichnet, obwohl sie weder chemisch, noch in der Rauschwirkung mit Ecstasy vergleichbar sind. GHB ist ein Narkotikum und unterliegt seit 2002 dem Suchtmittelgesetz. Insbesondere ist der Erwerb, der Besitz, die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr, die Weitergabe und der Verkauf gerichtlich strafbar und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Seit 01.01.2012 unterliegt GBL in Österreich dem Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz, wodurch die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr, sowie die Weitergabe der Substanz, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen, verboten sind. Da GBL vielseitig in der Industrie eingesetzt wird, ist es allerdings leider relativ leicht möglich die Substanz über ausländische Anbieter aus dem Internet zu kaufen.

Einnahme und Wirkung

K.O.-Tropfen bezeichnen Substanzen, welche die betroffene Person bewusstlos, hilflos und handlungsunfähig machen sollen. Häufig wird die wehrlose Lage dann von Seiten der Täter*innen ausgenutzt, um übergriffiges Verhalten auszuführen und zu erleichtern. Jeder kann Opfer von K.O.-Delikten werden, überwiegend sind aber junge Frauen und Mädchen von Übergriffen betroffen. Die Substanzen können pulverförmig oder in flüssiger Form verabreicht werden und die erste Wirkung setzt in der Regel nach ca. 10-20 Minuten ein. Das Wirkungsspektrum ist vielseitig und varriert je nach Substanz, Menge und betroffener Person. Die meisten Betroffenen berichten von Kontrollverlust, Gleichgewichtsverlust, Muskelzuckungen, Sehstörungen, Übelkeit, unverhältnismäßiger geistiger Verwirrung, Gedächtnisverlust, Bewegungsunfähigkeit, bis hin zu kompletten Blackouts und Bewusstlosigkeit. 

Oft spielt gleichzeitiger übermäßiger Alkoholkonsum eine entscheidene Rolle um Grenzen zu verwischen. Täter*innen wissen um dieses Dilemma und häufig erfolgt das Beibringen von K.O.-Mitteln in Tateinheit mit exzessiven Trinkverhalten. Gerade bei der Kombination mit Alkohol kann es bei vielen der verwendeten Substanzen relativ oft zu Herzrythmusstörungen, Atemdepressionen und anderen lebensbedrohlichen Situationen kommen. Besonders GHB und GLB können bei Überdosierung und Mischkonsum besonders schnell fatale Folgen mit sich bringen. 

How to have a good night 💜 

Oft nähern sich gewaltausübende Personen in Clubs oder Bars anderen Personen an – aber nicht nur Fremde können übergriffig sein, auch flüchtige Bekannte oder vermeintliche Freund*innen können zu verursachenden Personen werden.
In der Vielzahl von Dynamiken und möglichen Situationen haben wir versucht die folgenden generellen Handlungsempfehlungen für einen schönen Clubbesuch herauszuarbeiten:

  • Gebt niemandem unwissentlich und ohne Zustimmung irgendwelche Substanzen!
  • Geht – wenn immer möglich – mit Leuten, denen ihr vertraut, feiern. 
  • Lasst eure Drinks nicht unbeobachtet stehen.
  • Nehmt nur Getränke von Fremden an, wenn ihr zusehen könnt, wie das Getränk an der Bar bestellt, zubereitet und entgegengenommen wird. 
  • Andere Personen durch Substanzen interessiert oder gefügig zu machen ist NIE in Ordnung – auch nicht wenn es im vermeintlichen Einverständnis passiert!
  • Fragt nach Zustimmung! Gibt es kein eindeutiges Ja, ist es ein Nein!
  • Hört auf euer Bauchgefühl und nehmt Abstand von Situationen und Personen, die euch komisch vorkommen.
  • Achtet aufeinander – sollte euch etwas eigenartig vorkommen, schaut doppelt hin. 
  • Kümmert euch um Leute, die anscheinend zu viel konsumiert haben. 
  • Reagiert, wenn euch etwas fragwürdig erscheint und werdet Active Bystander.
  • Wenn es euch schlecht geht, geht nicht alleine nach Hause –  wendet euch an Freund*innen oder an das Personal.
  • Zögert nicht, euch in problematischen Situationen an das Personal zu wenden und nach Hilfe zu fragen.
Was tun wenn man betroffen ist?
  • Auch wenn der erste Reflex Rückzug, der Weg nach draußen oder der Heimweg ist – geht keinesfalls alleine nach Hause oder an einen unsicheren Rückzugsort.
  • Trinke nicht mehr Alkohol und wenn möglich, sichere den verdächtigen Drink.
  • Wendet euch an jemanden dem ihr vertraut, gute Freunde und an das Veranstaltungs-Personal.
  • Macht klar, dass dringend Hilfe benötigt wird.
  • Tür- und Barpersonal sollten dafür geschult und vorbereitet sein, sich um Betroffene zu kümmern und solche Situationen zu bewältigen (in jedem Fall können sie es den potentiellen Täter*innen erschweren die Kontrolle über die betroffene Person zu erhalten).
  • Rückzug an einen "sichereren" Ort in der Lokalität, um die Situation kontrolliert zu beobachten und weitere Schritte einschätzen zu können.
  • Wenn es keinen "sichereren" Rückzugsort gibt, bleibt an einem öffentlichen, belebten Ort.
  • Im Notfall bzw. bei Verschlimmerung nicht zögern die Rettung und eventuell die Polizei zu rufen.
  • Puls und Atmung kontrollieren – bei Bedarf stabile Seitenlage.
  • So schnell wie möglich zum Arzt oder in die Klinik für Erstversorgung und weiterführende Untersuchungen.
  • Informiert die medizinische Betreuung, dass die Vermutung besteht, dass K.O.-Mittel eingesetzt wurden.
  • Urin- und Bluttests können die K.O.-Substanzen nur kurz nachweisen. Kein Sorge, wenn andere Substanzen konsumiert wurden, für das medizinische Personal besteht Schweigepflicht.
  • Sollte aus irgendwelchen Gründen in dem Moment keine medizinische Versorgung möglich oder gewünscht sein, für die Beweislage unbedingt trotzdem eine Urinprobe sichern (sauberes Glas und kühl aufbewahren).


Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt nach der Verabreichung von K.O.-Substanzen: 

  • Wende dich so schnell wie möglich an medizinische Betreuung.
  • Auch wenn es schwer fällt, dusche nicht und wechsel nicht deine Kleidung (oder behalte sie ungewaschen auf). Es kann eine Vielzahl der Beweislast hierdurch entfernt werden.
  • Informiere die medizinische Versorgung über den Verdacht der Verwendung von K.O.-Tropfen.
  • Wenn nicht anders möglich, sichere selber deinen Urin. Substanzen lassen sich nur kurz nachweisen und am besten im ersten morgendlichen Urin!
  • Da es sich um eine kriminelle Handlung handelt, sollte auch die Polizei informiert werden, solltest du dich damit nicht wohl fühlen, können dir aber auch andere Hilfsangebote zur Seite stehen.
  • Alle Beweise die während der Tests gewonnen werden, können auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige verwendet werden.
Rechtliches und Nachweisbarkeit

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen oder psychoaktiver Substanzen ist Körperverletzung und eine Straftat.

Aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit und der oft undurchsichtigen Sachlage gibt es allerdings keine verlässlichen Informationen darüber, wieviele Menschen jährlich Opfer von K.O.-Tropfen werden. Meist sind betroffene Personen erst sehr geschwächt, verwirrt und haben große Erinnerungslücken, wodurch die Schuld oft bei der eigenen Person gesucht wird. Leider gehen betroffene Personen nur in einem Bruchteil der Fälle zur Polizei oder zur ärztlichen Untersuchung und Substanzen können oft zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr nachgewiesen werden. Es gilt hier zu betonen, dass die meisten K.O.-Substanzen nur wenige Stunden im Urin oder Blut nachweisbar sind. In Abhängigkeit von der Dosis kann GHB nur bis zu max. 12 Stunden nach Einnahme oder Verabreichung der Droge nachgeweisen werden. Auch aus Scham werden die traumatischen Erfahrungen of nicht angezeigt.

Wir appellieren deswegen sich bei Verdacht unbedingt so schnell wie möglich in medizinische Betreuung zu begeben. Eine unverzügliche Sammlung und toxikologische Laboruntersuchung des Harns sollte von medizinischer Seite Standard sein und oberste Priorität für die Aufdeckung eines Spiking Vorfalls darstellen.